Sie sind der Besitzer eines vermieteten Hauses? Oder sind Sie der Besitzer eines Mehrfamilienhauses mit vermieteten Wohnungen?
Dann haben Sie bestimmt schon darüber nachgedacht, was passiert, wenn zum Beispiel durch einen Sturm ein Dachziegel vom Dach fällt und einen Schaden verursacht.
Oder aber der Verkehrssicherung verspätet oder nicht ausreichend nachgekommen wird.
Von großer Bedeutung ist die Haushaftpflichtversicherung auch dann, wenn ein Haus vorhanden ist, das baufällig oder abgerissen werden soll. Schnell passiert es, und Bauteile fallen herunter. Das kann bekanntlich auch dann vorkommen, wenn bereits eine Sicherung des Gebäudes vorgenommen wurde.
In diesen Fällen leistet die Haushaftpflicht und schützt den Besitzer des Hauses vor entstehenden Schadensersatzansprüchen.
Schadensersatz kann sowohl im Bereich Personen- als auch für Sachschäden infrage kommen. Gut, wer dann durch die rechtzeitige Versicherung vorgesorgt hat.
Im Unterschied zu einem selbstbewohnten Einfamilienhaus tritt nicht die private Haftpflichtversicherung ein. Es muss ein separater Vertrag geschlossen werden. Auch wenn Sie ein unbebautes Grundstück besitzen, benötigen Sie eine
Grundstückshaftpflicht.
Schnell ist durch einen Sturm ein Ziegel gelockert und fällt vom Dach herab. Wird ein Passant getroffen, können nicht abschätzbare Kosten entstehen. Im ungünstigsten Fall wird eine lebenslange Zahlung nötig. Dies deckt die Haushaftpflicht ab.
Nach einem Schaden und der zeitnahen Meldung bei der Gesellschaft wird der Schaden auf Plausibilität geprüft. Das ist ein zusätzlicher Schutz für den Versicherungsnehmer. Denn ist der Anspruch nicht gerechtfertigt, wird auch kein Ersatz geleistet. Bei einem berechtigten Anspruch übernimmt der Versicherer alles Weitere.
Auch wenn vom Gesetzgeber angedacht, ist es im Winter oftmals unmöglich vom Dach abgehende Dachlawinen zu verhindern. Schlimm, wenn dann ein geparktes Auto getroffen und beschädigt wird. Oder, über Nacht bildet sich eine überfrorene Fläche und noch bevor der Räum- und Streupflicht nachgekommen werden konnte, ist ein Passant gestürzt.
Gleich welcher Art, der entstandene Schaden ist versichert.
Seltener entstehen in diesem Bereich Vermögensschäden, doch auch diese sind über die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden abgedeckt.
Empfehlenswert sind Deckungssummen von mindestens 3 Millionen Euro. Die Ausschöpfung dieser Summe ist leicht erreicht, wenn es zu einem größeren Schaden kommt.
Um den passenden Anbieter zu finden, und den optimalen Vertrag schließen zu können, leisten Tarifrechner aus dem Internet gute Dienste. Mit der Eingabe der geforderten Daten werden die besten Tarife ausgewählt und angezeigt. Auf einen Klick kann der Antrag online gestellt werden. Selbst im Schadensfall leisten die Seiten des Tarifrechners sehr gute Dienste. Sie bieten teilweise sogar die Möglichkeit an, einen Schaden sofort online zu melden.
Mit dem Rückrufservice des Versicherers wird eine schnelle Bearbeitung möglich, und erste Schritte zur Regulierung werden umgehend eingeleitet